Kreuzfahrt kurzfristig abgesagt: Ersatzreise bezahlt
Es ist ein ärgerlicher Fall: Der Reiseveranstalter sagt eine Kreuzfahrt ganz kurzfristig ersatzlos ab. In diesem Fall steht dem Urlauber nicht nur eine Entschädigung wegen vertaner Urlaubszeit zu – der Veranstalter muss auch die Kosten für eine angemessene Ersatzreise zahlen. Dabei muss es sich nich