Manche Arbeitnehmer dürfen ihren Hund mit ins Büro bringen. Welche Regeln dabei gelten, sollten Arbeitgeber und Tierhalter schriftlich festhalten. Das geht zum Beispiel als separater Vertrag, aber auch in Form einer Betriebsvereinbarung, erklärt die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift „test“. Fe
Dieser Artikel (ID: 367824) ist am 25.01.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 31), Wasserburger Zeitung (Seite 31), Mangfall-Bote (Seite 31), Chiemgau-Zeitung (Seite 31), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 31), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 31), Neumarkter Anzeiger (Seite 31).