Wenn mit einer Wohnung auch ein Pkw-Stellplatz vermietet wird, dann dürfen dort grundsätzlich nur Kraftfahrzeuge abgestellt werden – es sei denn, es gibt eine andere Regelung im Mietvertrag. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund hin. Die räumlich nicht abgetrennte, sondern lediglich markie
Dieser Artikel (ID: 378602) ist am 30.01.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).