Wird jemand pflegebedürftig, beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten für die Pflege. Dafür muss der Antrag bei der Kasse aber möglichst früh gestellt werden, erläutert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in ihrem Ratgeber „Pflegefall – was tun?“. Entscheidend für den Leistungsbeginn ist
Dieser Artikel (ID: 385016) ist am 02.02.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).