Pflegeantrag stellen

von Redaktion

Wird jemand pflegebedürftig, beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten für die Pflege. Dafür muss der Antrag bei der Kasse aber möglichst früh gestellt werden, erläutert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in ihrem Ratgeber „Pflegefall – was tun?“. Entscheidend für den Leistungsbeginn ist der Zeitpunkt der Antragstellung und nicht, ab wann der Betroffene tatsächlich Hilfe brauchte. Wartet jemand mit dem Antrag mehr als einen Monat – weil er zum Beispiel hofft, dass es ihm bald besser geht –, entgeht ihm das Pflegegeld für den ersten Monat der Pflegebedürftigkeit. Wer sich nicht selbst kümmern kann oder möchte, kann eine Vertrauensperson dazu bevollmächtigen, die Abwicklung mit der Kasse zu übernehmen.    dpa

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