Sie können die Steuerermäßigung nach Paragraf 35a Abssatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) geltend machen (haushaltsnahe Dienstleistungen), wenn gilt:
Erstens, Sie mit Ihren Familienangehörigen ein Beschäftigungsverhältnis über eine geringfügige Beschäftigung eingehen und am Haushaltsscheckverfahren teilnehmen. Zweitens, die Tätigkeiten, die außerhalb des Haushalts anfallen, wie das Einkaufen, zu den Nebenpflichten der Haushaltshilfe gehören. Drittens, da es sich um Familienangehörige handelt, ein zivilrechtlich wirksamer Vertrag geschlossen wird, der einem Fremdvergleich stand hält und auch tatsächlich so durchgeführt wird. Die Teilnahme am Haushaltsscheckverfahren können Sie bei der Minijob-Zentrale anmelden. Auf die Gehaltszahlungen von höchsten monatlich 450 Euro fallen Pauschalabgaben von circa 15 Prozent an. Die Steuerermäßigung beträgt 20 Prozent der Aufwendungen, höchsten 510 Euro.