Beim Abschluss des Mietvertrages können Mieter und Vermieter bereits festlegen, wie sich die Miete in den nächsten Jahren entwickeln soll. Sie können eine sogenannte Staffelmiete vereinbaren, bei der der jährliche Erhöhungsbetrag von Anfang an festgeschrieben wird, erklärt der Deutsche Mieterbund (D
Dieser Artikel (ID: 392020) ist am 06.02.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).