Das Eigenheimrentengesetz, auch „Wohn-Riester“ genannt, trat zum 1. Januar 2008 rückwirkend in Kraft. Wie bei allen staatlichen Förderungen sind bei Inanspruchnahme einige Bedingungen zu erfüllen. Unter anderem gilt, dass die geförderte Finanzierung bis spätestens zum 68. Lebensjahr abbezahlt sein muss. Ist das nicht der Fall, muss der Sparer auf ein ungefördertes Darlehen zu dann eventuell deutlich ungünstigeren Konditionen umstellen. Die staatliche Förderung wird aber nicht zurückgefordert.