versicherung

Schäden durch Flugeis

von Redaktion

Im Winter lösen sich mitunter Schnee- und Eisbrocken von den Dächern fahrender Lkw. Kommt es durch die Teile zu Beschädigungen, muss dafür in der Regel die Haftpflichtversicherung des Verursachers aufkommen, erklärt der Tüv Thüringen. Dafür müssen sich Autofahrer auf jeden Fall dessen Kennzeichen merken und die Polizei rufen, falls der Verursacher den Vorfall selbst nicht bemerkt. Nach Möglichkeit rollen die Autofahrer rechts ran und sichern Beweise, zum Beispiel mit Handyfotos. Auch Zeugen sind hilfreich. Lässt sich der Täter nicht ermitteln, bleibt ein Autofahrer ohne Vollkaskoversicherung auf den Kosten sitzen. Eine vorhandene Teilkasko übernimmt in der Regel den Glasbruchschaden.  dpa

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