Leser Fragen – Experten AntworTEn
Berliner Testament ändern
Der Ehemann könnte nur dann nach dem Tod der Ehefrau durch ein neues eigenes Testament seine Lebensgefährtin und deren Abkömmlinge bedenken, wenn im Berliner Testament vorgesehen ist, dass der längstlebende Ehegatte die Erbfolge zu ändern oder zugunsten weiterer Personen Vermächtnisse auszusprechen