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Pauschbetrag bei Schwerbehinderten
Wohl und Wehe hängt am Zins
In der Ausgabe von Freitag, 9. Februar, ist uns leider ein Fehler unterlaufen. Im Artikel mit dem Titel „Viele Hilfen für Schwerbehinderte“ heißt es unter der Tabelle zu den Steuerfreibeträgen „(…) für behinderte Menschen im Pflegegrad III erhöht sich der Pauschbetrag auf 3700 Euro (…)“. Diese Regel