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Modalitäten bei der Schenkungssteuer
Das Gesetz sieht vor, dass grundsätzlich der Erwerber eine Anzeige bei dem zuständigen Finanzamt über die Schenkung oder den Erbfall machen muss. Die Frist für die Anzeige beträgt drei Monate ab Kenntnis über den Anfall, in diesem Fall über den Geldeingang.
Das Finanzamt wird danach üblicherweise m