Pflegebedürftige sind auf eine zügige Entscheidung der Pflegekasse zum Pflegegrad angewiesen. Daher gilt: Über entsprechende Anträge muss die Kasse innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Darauf weist die Verbraucherzentrale hin. In eiligen Fällen muss es sogar noch schneller gehen. Aufgrund der
Dieser Artikel (ID: 421483) ist am 20.02.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 33), Wasserburger Zeitung (Seite 33), Mangfall-Bote (Seite 33), Chiemgau-Zeitung (Seite 33), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 33), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 33), Neumarkter Anzeiger (Seite 33).