Pflegebedürftige sind auf eine zügige Entscheidung der Pflegekasse zum Pflegegrad angewiesen. Daher gilt: Über entsprechende Anträge muss die Kasse innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Darauf weist die Verbraucherzentrale hin. In eiligen Fällen muss es sogar noch schneller gehen. Aufgrund der Umstellungen von Pflegestufen auf Pflegegrade durch die Pflegereform wurde diese Frist im vergangenen Jahr vorübergehend ausgesetzt. Erfolgt der Bescheid der Pflegekasse nicht innerhalb dieser Frist und ist die Kasse für die Verzögerung verantwortlich, muss sie für jede Woche nach Fristablauf 70 Euro an den Antragsteller zahlen. Eine Ausnahme gilt, wenn der Versicherte im Pflegeheim lebt und bereits mindestens Pflegegrad zwei hat.