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Wann die Zehnjahres-Regel gilt

von Redaktion

Sie müssen differenzieren, ob die Schenkung des Erblassers an einen Dritten erfolgt oder an den Pflichtteilsberechtigten selbst. Die Zehn-Jahres-Grenze gilt nur für Schenkungen an Dritte; dort wird eine Schenkung, deren vollständiger Vollzug länger als zehn Jahre zurückliegt, bei der Pflichtteilsberechnung nicht mehr berücksichtigt. Hat hingegen derjenige die Schenkung erhalten, der später den Pflichtteil geltend macht, muss immer, unabhängig von der Zehn-Jahres-Grenze, geprüft werden, ob die Schenkung auf den Pflichtteil anzurechnen ist. Eine solche Anrechnungsverpflichtung kann sich entweder aus dem Gesetz ergeben oder – wie in dem Fall Ihrer Verwandten – aus einer ausdrücklichen Vereinbarung in dem Schenkungsvertrag. Wer bei Erhalt einer Schenkung vertraglich anerkennt, dass der Wert der Schenkung später auf seine Erb- und Pflichtteilsansprüche angerechnet wird, ist aus Sicht des Gesetzes nicht schutzbedürftig. Deshalb spielt in diesem Fall die Zehn-Jahres-Grenze keine Rolle und auch weiter zurückliegende Schenkungen führen – so auch im Fall Ihrer Verwandten – zur (vertraglich akzeptierten) Kürzung eines etwaigen Pflichtteils.

Dennoch könnte Ihrer Verwandten noch ein Pflichtteil zustehen. Dieser bezieht sich nach dem Tod ihrer Mutter natürlich nur auf das Muttervermögen. Konsequenterweise muss sie sich auf ihren Pflichtteil nur das anrechnen lassen, was sie von ihrer Mutter erhalten hat: also den hälftigen Wert der Hauses. Maßgeblich ist dabei nicht der heutige Wert der geschenkten Immobilie (bei der Hälfte wären dies 125 000 Euro), sondern der Wert, den die Immobilie zur Zeit der Schenkung hatte (sofern er geringer war als der Wert am Todestag, sog. Niederstwertprinzip). Gerade wenn die Schenkung länger als zehn Jahre zurückliegt, wird der damalige Wert deutlich kleiner sein. Dieser damalige Wert müsste allerdings noch „inflationsbereinigt“ werden. Ob Ihrer Verwandten nach dem Tod der Mutter noch ein restlicher Pflichtteil zusteht, sollte Ihre Verwandte anhand dieser Daten nochmals im Detail genauer hinterfragen.

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