In Deutschland ist die Vergabe von Vornamen nicht gesetzlich geregelt. Fest steht nur, dass jedes Baby vier Wochen nach der Geburt einen Vornamen haben muss. Der Rest liegt in den Händen der Eltern. Wenn diese allerdings zu kreativ werden, was den Vornamen des S
Dieser Artikel (ID: 441690) ist am 28.02.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 35), Wasserburger Zeitung (Seite 35), Mangfall-Bote (Seite 35), Chiemgau-Zeitung (Seite 35), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 35), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 35), Neumarkter Anzeiger (Seite 35).