Im Grunde ist der Vermieter für große und kleine Reparaturen zuständig. Er hat aber das Recht, mit dem Mieter zu vereinbaren, dass der die Kosten für die Beseitigung von Bagatellschäden trägt. Allerdings ist diese „Kleinreparaturklausel“ nur gültig, wenn
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Dieser Artikel (ID: 448309) ist am 01.03.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 34), Wasserburger Zeitung (Seite 34), Mangfall-Bote (Seite 34), Chiemgau-Zeitung (Seite 34), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 34), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 34), Neumarkter Anzeiger (Seite 34).