recht

Hausbesitzer muss Biber-Schäden selbst tragen

Verwüstet ein Biber den Garten, müssen Eigentümer die Kosten für die Beseitigung in der Regel selbst tragen. Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Köln muss das Finanzamt die Ausgaben nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkennen (Az.: 3 K 625/17). Das berichtet die „Neue juristische Wochen

Donnerstag, 9. April 2026

30 Tage einmalig 0,99 €

  • danach 36,90 € mtl.
  • und jederzeit kündbar
Zum Angebot

3 Monate einmalig 36,90 €

  • Mindestlaufzeit 3 Monate,
  • danach monatlich kündbar
Zum Angebot
66% Rabatt sichern!

Sie interessieren sich für die gedruckte Zeitung?

Passende Angebote dazu finden Sie hier.

Abonnenten-Login Anmeldung für Abonnenten

ePaper-Zugang freischalten
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie das OVB ePaper in Top-Qualität und testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos und unverbindlich.