Der Erwerber einer Schenkung muss eine Anzeige beim zuständigen Finanzamt über die Schenkung machen. Die Verpflichtung trifft bei einer Schenkung auch den Schenker. Die Frist für die Anzeige beträgt drei Monate ab Kenntnis über den Geldeingang. Die Anzeige kann mit einem einfachen Schreiben erfolgen. Das Finanzamt kann nach der erfolgten Anzeige die Abgabe einer Steuererklärung mithilfe eines Vordrucks unter Setzung einer Frist anfordern. In diesem Fall müsste die Steuererklärung wahrheitsgemäß und vollständig fristgerecht beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.