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Anspruch der Ex-Frau auf Witwenrente
Eine geschiedene Ehefrau verliert durch eine neue Eheschließung nicht die Anwartschaften, die durch den Versorgungsausgleich anlässlich der Ehescheidung festgelegt worden sind. Auch für den geschiedenen Ehemann besteht durch eine neue Eheschließung keine Möglichkeit, von der durch die Scheidung fest