recht

Kein Schadenersatz bei Ausfall von TV-Anschluss

von Redaktion

Manchen mag das Leben ohne Fernsehen langweilig erscheinen. Lebensnotwendig ist ein Fernsehanschluss aber nicht. Daher rechtfertigt der vorübergehende Ausfall des Kabelanschlusses auch keinen Schadenersatz für den Nutzungsausfall, entschied das Amtsgericht München (Az.: 283 C 12006/17), wie die „Neue juristische Wochenschrift“ berichtet. Anders als der Ausfall vom Internetanschluss wirkt sich eine Störung beim TV nicht signifikant auf die materielle Grundlage der Lebenshaltung aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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