Leser Fragen – Experten AntworTEn
Erben die Töchter?
Ob Ihre Töchter dennoch beim Tod des Ersten oder Zweiten von Ihnen etwas fordern können, hängt davon ab, wie umfassend die Erklärung war, die beim Notar abgegeben wurde. In der Regel wird man in einem solchen Fall einen Pflichtteilsverzicht für beide Erbfälle beurkunden, dann haben Ihre Töchter kein