Ob Ihre Töchter dennoch beim Tod des Ersten oder Zweiten von Ihnen etwas fordern können, hängt davon ab, wie umfassend die Erklärung war, die beim Notar abgegeben wurde. In der Regel wird man in einem solchen Fall einen Pflichtteilsverzicht für beide Erbfälle beurkunden, dann haben Ihre Töchter keine Ansprüche mehr, wenn Sie und Ihr Ehemann sich für den ersten Erbfall wechselseitig zu Alleinerben einsetzen. Dies ist die beste und sicherste Absicherung für den überlebenden Ehegatten.