Leser Fragen – Experten AntworTEn
Wie der Immobilienwert berechnet wird
Zur Berechnung der Erbschaftsteuer sind alle Vermögensgegenstände grundsätzlich mit dem Verkehrswert anzusetzen. Das ist der Wert, der bei einer ordnungsgemäßen Veräußerung des Gegenstands zu erzielen ist. Für Grundstücke/Immobilien ermittelt das Finanzamt den Verkehrswert. Ein- und Zweifamilienhäus