Leser Fragen – Experten AntworTEn

Wie der Immobilienwert berechnet wird

Zur Berechnung der Erbschaftsteuer sind alle Vermögensgegenstände grundsätzlich mit dem Verkehrswert anzusetzen. Das ist der Wert, der bei einer ordnungsgemäßen Veräußerung des Gegenstands zu erzielen ist. Für Grundstücke/Immobilien ermittelt das Finanzamt den Verkehrswert. Ein- und Zweifamilienhäus

Freitag, 10. April 2026

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