Sanierung

Mieter kann sich wehren

von Redaktion

Verändert der Vermieter eine Wohnung bei einer Sanierung erheblich, kann der Mieter die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verlangen. Darüber informiert der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Generell muss der Vermieter dafür Sorge tragen, dass der ursprüngliche Zustand der Mietsache möglichst erhalten oder etwa nach Reparaturen wiederhergestellt wird. Er darf die Mietsache nur unwesentlich und ohne Wertverlust verändern. Konkret bedeutet das: Wenn ein Vermieter beispielsweise den Fliesenbodenbelag einer Terrasse gegen Holzboden austauscht, muss der Mieter das nicht hinnehmen. Er kann sich dagegen wehren, wenn der strittige Bodenbelag die Mietsache in nicht unerheblichem Maße prägt. dpa

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