Grundsätzlich muss bei dem geschilderten Fall zwischen Erbrecht und Steuerrecht unterschieden werden. Das Erbrecht geht immer von den Eltern auf die Kinder und bei deren vorzeitigem Ableben auf die Enkel über. Innerhalb der gesetzlichen Erbfolge erben die Kinder jeweils zu gleichen Teilen. In diesem Fall also die Tochter und die beide Söhne. Diese Regelung gilt jedoch nur, wenn beide Elternteile gleichzeitig versterben sollten. Ansonsten ist der jeweilige Elternteil ebenfalls erbberechtigt. Diese Erbfolge kann jedoch willkürlich (zum Beispiel durch ein Testament) abgeändert werden. Davon unberührt bleiben jedoch die gesetzlichen Pflichtteile, die dann in Form einer Abfindung ausgezahlt werden müssten. Auch eine vorweggenommene Schenkung der ausgebauten Wohnung kann eine solche Abfindung für die beiden anderen Erben auslösen. Die Details lassen sich durch eine Erbrechtsberatung bei Ihrer regionalen Geschäftsstelle des Bayerischen Bauernverbandes in Erfahrung bringen. Wie hoch dann die Erbteile bewertet werden und versteuert werden müssen, hängt von der Bewertung des Privat- und Betriebsvermögens mit den dazugehörigen Steuerfreibeträgen ab. Hier empfiehlt sich eine Beratung bei der BBV-Steuergruppe.