Kristina Z.: Wir sind seit neun Jahren verheiratet und besitzen zusammen eine Immobilie, in der wir wohnen. Mein Mann (verwitwet) hat aus erster Ehe eine Tochter, mit der wir gar keinen Kontakt haben, was leider von ihr ausgeht. Wir haben seine Tochter testamentarisch, jedoch nach unserem Ableben, als Alleinerbin eingesetzt. Wenn mein Mann jedoch vor mir stirbt, muss ich einen Pflichtteil an seine Tochter abgeben. In diesem Fall haben wir einen Passus im Testament, der besagt, dass wenn sie auf ihren Pflichtteil besteht, sie keinen weiteren Anspruch mehr hat. Fakt ist, dass auch eine kleine Summe Pflichtanteil bei Ableben meines Mannes sich als problematisch erweisen würde. Wie verhält sich das mit dem Pflichtanteil, wenn mein Mann mir seinen Anteil schenken würde? Könnte diese Schenkung auch nachträglich festgelegt werden? Unser Testament haben wir vor etwa fünf Jahren erstellt.
Und noch eine zweite Frage: Vor elf Jahren – wir waren noch nicht verheiratet – habe ich einen Kredit über rund 30 000 Euro für meinen jetzigen Mann abgelöst. Hätten wir das per Vertrag festhalten sollen, um jetzt im Erbfall den Betrag eventuell geltend machen zu können? Leider haben wir keine Unterlagen mehr. Könnten wir das nachträglich noch in Angriff nehmen?
Wenn Ihr Mann Ihnen seinen Hausanteil schenkt, dann wird das bei seinem Tod einen sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch der Tochter auslösen. Schenkungen an Ehegatten sind zeitlich unbegrenzt pflichtteilsergänzungspflichtig, hier gilt nicht die 10-Jahres-Frist des § 2325 III BGB.
In Bezug auf die Darlehensrückzahlung können Sie mit Ihrem Mann nach wie vor eine Vereinbarung schließen. Zwar dürfte der Ersatzanspruch, den Sie haben, schon verjährt sein, aber zum einen ist Verjährung eine Einrede, auf die man sich berufen muss, zum anderen war der Anspruch bei Heirat vor neun Jahren im Zweifel noch nicht verjährt und gemäß § 207 BGB ist die Verjährung bei Ansprüchen zwischen Ehegatten gehemmt, solange die Ehe besteht. Sie sollten das schriftlich dokumentieren.
Wegen der möglichen Zinsen sollten Sie auch eine Vereinbarung treffen, da ansonsten der Verzicht auf die Zinsen eine Schenkung darstellt. Wegen der Höhe können Sie sich an dem früheren Kredit orientieren. Da seit der Rückzahlung erst neun Jahre vergangen sind, müsste die Bank Ihnen die Unterlagen noch zur Verfügung stellen können.
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