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Legale Haushaltshilfe aus Osteuropa

von Redaktion

von Annette Jäger

Haushaltshilfen aus Osteuropa sind inzwischen fest etabliert in deutschen Haushalten und ein nicht mehr wegzudenkender Standpfeiler in der Versorgung pflegebedürftiger Menschen. Da die Helferinnen mit im Haushalt des Hilfebedürftigen leben, lässt sich so ein Umzug in ein Pflegeheim oft vermeiden. Für die alten Menschen ist das von großem Vorteil: Sie können in ihrem gewohnten Umfeld bleiben, was gerade für Menschen mit einer Demenzerkrankung von Bedeutung ist. Sie haben oft einen hohen Betreuungsbedarf, sind aber noch körperlich fit, sodass eine Versorgung im Heim eigentlich nicht nötig wäre. Die Versorgung durch eine ausländische Haushaltshilfe ist mit Kosten von rund 2000 Euro im Monat nicht die günstigste, doch die Nachfrage ist ungebremst hoch.

Vermittlungsagentur

Die meisten Haushaltshilfen werden über Vermittlungsagenturen in Form einer Entsendung beschäftigt. „Das ist das gängige Modell“, sagt Verbraucherschützerin Sabine Wolter, die am Beratungstelefon in NRW sitzt. Die Haushaltshilfe ist beim ausländischen Arbeitgeber angestellt, der für Lohn, Sozialabgaben und Steuern zuständig ist. Der Pflegebedürftige rechnet mit der Agentur ab. „Man sollte sich die Entsendebescheinigung A1 vorlegen lassen“, so die Expertin. Das ist ein Beleg dafür, dass Sozialversicherungsbeiträge im Heimatland abgeführt werden.

Bei den Vermittlungsagenturen gibt es Qualitätsunterschiede. „Eine seriöse Agentur fragt den Pflegebedarf im Haushalt ab, vermittelt eine Hilfe mit guten Deutschkenntnissen und weist im Vertrag alle Kosten aus“, sagt Wolter. Aber es gebe einen Haken: „Nur der ausländische Arbeitgeber ist weisungsbefugt.“ Das ist im Alltag, in dem spontane Entscheidungen zu treffen sind, kaum praktikabel. Das Modell bleibt „rechtlich eine Grauzone“.

Arbeitgeber werden

„Nur wenn man selbst zum Arbeitgeber wird, ist das rundum legal“, betont die Verbraucherschützerin. Dann gestaltet der Auftraggeber das Beschäftigungsverhältnis, muss sich aber um die Lohnabrechnung, Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer kümmern. Ein Steuerberater kann helfen. Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) vermittelt eine Hilfe und unterstützt bei der Anmeldung.

Inzwischen gibt es auch Angebote der Wohlfahrtsverbände Caritas (www.carifair.de) und Diakonie (www.vij-faircare.de.). Sie arbeiten mit ausländischen Agenturen zusammen und begleiten den Haushalt bei der Organisation und der Abrechnung. Die Angebote stehen allerdings nur lokal zur Verfügung, vor allem in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen.

Finanzierung

Eine Haushaltshilfe bekommt den Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde. Es sind 48 Stunden bei einer Sechs-Tage-Woche erlaubt. Zum Lohn kommen Sozialabgaben und Steuern von rund 440 Euro im Monat, plus Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung. Der gleiche Betrag entfällt auf Kost und Logis. Diesen Posten darf der Arbeitgeber auf den Lohn anrechnen. Insgesamt fallen so über 2000 Euro im Monat mindestens an. Zur Finanzierung können Betroffene das Pflegegeld der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Je nach Pflegegrad beträgt es zwischen 316 (Pflegegrad 2) und 901 Euro (Pflegegrad 5) im Monat.

Dazu kommt: Wer eine Haushaltshilfe als Arbeitgeber beschäftigt, kann die Ausgaben dafür steuerlich geltend machen, maximal 4000 Euro im Jahr. Die Ausgaben lassen sich aber nur dann als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich berücksichtigen, wenn die Haushaltshilfe im Haushalt des Steuerpflichtigen beschäftigt ist. Sollte die Haushaltshilfe von einem Angehörigen bezahlt werden, kann dieser Kosten nur als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.

Weitere Informationen

zum Thema gibt es unter der Fax-Abrufnummer 09001/25 26 65 54 (1 Minute = 0,62 Euro) bis 13. April. Das Fax auf „Polling“ oder „Sendeabruf“ stellen, Fax-Service-Nummer wählen und Starttaste drücken. Kein Fax? Dann senden Sie einen mit 0,85 Euro frankierten Rückumschlag plus 1,45 Euro in Briefmarken unter dem Stichwort „Haushaltshilfen Osteuropa“ an: Versandservice, Lerchenstraße 8, 86938 Schondorf.

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