recht
Kindergeld bei Unterbrechung der Ausbildung
Kindergeld kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden. Die Voraussetzung: Das Kind absolviert nach seinem Schulabschluss ein Studium, eine Ausbildung, ein berufsvorbereitendes Praktikum oder einen anerkannten Freiwilligendienst. Der Anspruch besteht auch fort, wenn ein Kind zwar sei