VW-Fahrer können sich Hoffnung machen, dass in bestimmten Fällen ihr altes Diesel-Fahrzeug gegen ein neues ausgetauscht wird, sofern Volkwagen eine Software zur Abgas-Manipulation eingebaut hatte. Wie erst jetzt bekannt wurde, hat das Landgericht Hamburg Anfang März einen VW-Händler dazu verurteilt, ein Dieselauto mit maniuplierten Abgaswerten zurückzunehmen und gegen einen Neuwagen auszutauschen (Az.: 329 O 105/17).
Demnach hatte der Kunde im April 2015 einen VW Tiguan Sport & Style 4 Motion 2,0 TDI bei dem Händler gekauft. Das Gericht stellte fest, dass in dem Tiguan eine Software eingebaut war, die den Abgasausstoß dahingehend regelte, „dass bei Betrieb auf einem Prüfstand Abgase zurück in den Motor zur erneuten Verbrennung geführt wurden“. Dadurch seien weniger Stickoxide in die Umwelt gelangt und auf dem Prüfstand seien weniger Stickoxide gemessen worden. Im Fahrbetrieb erkenne die Software die geänderten Bedingungen und schalte in eine Betriebsart, in der weniger Abgase dem Motor zur erneuten Verbrennung zugeführt würden.
Nach Bekanntwerden des Abgas-Skandals im Juni 2016 hatte sich der Kunde ein Software-Update aufspielen lassen. Der Tiguan-Fahrer argumentierte aber, schon das Vorhandensein einer Schummelsoftware begründe einen Mangel. Die Richter folgten der Argumentation und verurteilten den VW-Händler dazu, dem Fahrer ein mangelfreies fabrikneues typengleiches Ersatzfahrzeug aus der aktuellen Serienproduktion mit identischer technischer Ausstattung nachzuliefern. „Der Durchschnittskäufer kann bei einem Autokauf erwarten, dass das von ihm erworbene Fahrzeug die Abgaswerte einhält“, hieß es zur Begründung.
Die VW-Zentrale teilte dem NDR mit, dass das Urteil nur eins von vielen sei. Andere Gerichte hätten auch zugunsten der Hersteller entschieden. Der Händler kann das Urteil noch anfechten. sh