Auch bei privaten Geschäften gilt: Verkäufer müssen bei defekten Waren das Recht auf Nachbesserung haben. Das gilt insbesondere dann, wenn Käufer die Gelegenheit haben, eine Ware vor dem Kauf zu testen. Wird bei einem solchen Test ein Mangel nicht erkannt, kann der Käufer im Nachhinein nicht einfach
Dieser Artikel (ID: 512217) ist am 20.03.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).