Zahnärzte müssen Patienten schriftlich über die voraussichtlichen Kosten informieren und ihnen Behandlungsalternativen aufzeigen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Es reicht nicht aus, mündlich darauf hinzuweisen, dass es sich bei einer Behandlung um eine Selbstzahler-Lei
Dieser Artikel (ID: 512232) ist am 20.03.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).