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Zahnärzte müssen Patienten schriftlich über die voraussichtlichen Kosten informieren und ihnen Behandlungsalternativen aufzeigen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Es reicht nicht aus, mündlich darauf hinzuweisen, dass es sich bei einer Behandlung um eine Selbstzahler-Lei

Samstag, 17. Januar 2026

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