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Wie der Zugewinn berechnet wird
Der Zugewinn ist gesetzlich definiert als der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt. Für jeden Ehegatten wird der Zugewinn gesondert berechnet. Dabei werden sowohl das Anfangsvermögen als auch das Endvermögen zu einem bestimmten Stichtag betrachtet (sogenannte