Die Bundesnetzagentur darf die Rendite der Betreiber von Strom- und Gasnetzen in Deutschland nicht so stark kürzen wie geplant. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am Donnerstag entschieden. Die Netzagentur habe die staatlich garantierte Rendite auf das eingesetzte Eigenkapital für Investitione
Dieser Artikel (ID: 519638) ist am 23.03.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39).