In den meisten Fällen ist der Diebstahl eines Fahrrads über die normale Hausratversicherung mit abgedeckt – aber meist nur, wenn es aus einem abgeschlossenen Raum des Wohngebäudes gestohlen wird. Dazu sind Fahrrad-diebstähle meist nur mit ein bis vier Prozent der Versicherungssumme mitversichert. Au
Dieser Artikel (ID: 522097) ist am 24.03.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39).