Schutz gegen Diebstahl

von Redaktion

In den meisten Fällen ist der Diebstahl eines Fahrrads über die normale Hausratversicherung mit abgedeckt – aber meist nur, wenn es aus einem abgeschlossenen Raum des Wohngebäudes gestohlen wird. Dazu sind Fahrrad-diebstähle meist nur mit ein bis vier Prozent der Versicherungssumme mitversichert. Ausreichend für Besitzer von älteren Drahteseln, die nur den Zeitwert erstattet bekommen.

Wer auch den Diebstahl auf offener Straße versichern möchte, bucht den Zusatz „Fahrraddiebstahl“ in seiner Hausratversicherung. Laut „Finanztest“ kostet das 30 bis 40 Euro Aufpreis im Jahr für ein 1000-Euro-Rad.

Bei einem teuren Fahrrad reicht der Schutz über die Hausratversicherung oft nicht aus, zumal diese ja auch schnell mal auf der Straße geklaut werden. Deshalb ist Besitzern von teuren Rädern – wer zum Beispiel zwei E-Bikes besitzt, landet schnell bei einem Wert von 5000 Euro – eine spezielle Fahrradversicherung zu empfehlen. Die bietet zum Beispiel auch der ADFC in Zusammenarbeit mit einem Versicherer an.

In den Verträgen sollten Fahrradbesitzer speziell auf einen 24-Stunden-Schutz achten, weil einige Versicherungen eine sogenannte Nachtklausel eingebaut haben. Dann ist das Rad nur eingeschränkt versichert. Immer unerlässlich ist im Versicherungsfall, dass man eine Kaufquittung für sein Radl vorweisen kann.  lb

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