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Wann sind Schenkungen meldepflichtig?

von Redaktion

Nach dem Gesetzeswortlaut ist jeder steuerbare Vorgang und damit jede Schenkung unabhängig davon, ob er eine Zahlungspflicht auslöst, anzeigepflichtig. Der Betrag der Schenkung spielt nach dieser Vorgabe keine Rolle. Allerdings geht die Fachliteratur unter Berufung auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 11. Juni 1958 davon aus, dass eine Anzeigepflicht nicht gegeben ist, wenn einwandfrei und klar feststeht, dass der Erwerb weder gegenwärtig eine Steuerpflicht auslösen kann, noch im Zusammenhang mit der Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe als Vorerwerb bedeutsam werden kann. Die Fachliteratur führt als Beispiel für solche Fälle die zwar steuerbaren, aber nicht steuerpflichtigen Gelegenheitsgeschenke an und verweist darauf, dass ansonsten die Kinder eine Liste der Weihnachtsgeschenke an das Finanzamt übermitteln müssten. Dies sei in der Form sicher nicht gewollt. Der sicherste Weg ist im Ergebnis, die Anzeige beim Finanzamt durchzuführen.

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