Mietrecht

Taubenfüttern ein Kündigungsgrund

Mieter dürfen freilebende Singvögel grundsätzlich auf ihrem Balkon oder auch vom Fenster aus füttern. Das gilt jedoch nicht für Tauben. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Denn Tauben können auf dem Balkon, Fenstersims und Dach schnell zur Plage für die Hausgemeinschaft

Mittwoch, 17. September 2025

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