Mietrecht
Taubenfüttern ein Kündigungsgrund

Mieter dürfen freilebende Singvögel grundsätzlich auf ihrem Balkon oder auch vom Fenster aus füttern. Das gilt jedoch nicht für Tauben. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Denn Tauben können auf dem Balkon, Fenstersims und Dach schnell zur Plage für die Hausgemeinschaft