Der ADAC nennt zehn technische Voraussetzungen für den E-Call:
1. Airbag-Steuergerät: Das Steuergerät des Airbags stellt die Information bereit, ob ein Unfall mit Verletzungsgefahr passiert ist.
2. Satelliten-Empfänger: Ein Satelliten-Empfänger ist nötig, damit das Auto via GPS oder dem europäischen Navigationssystem Galileo seinen Standort zum Zeitpunkt des Unfalles ermitteln kann.
3. Mobilfunkantenne: Eine Antenne sendet den Notruf über das Handy-Netz an die Notrufzentrale.
4. E-Call-Steuerung: Diese Steuerung sammelt die benötigten Daten und baut nach einem Unfall eine Verbindung zur 112 auf. Die Unfalldaten werden automatisch übermittelt, außerdem öffnet das System eine Sprachverbindung zur Notrufzentrale.
5. Mikrofon und Lautsprecher: Über Mikrofon und Lautsprecher können die Fahrzeuginsassen mit der Notrufzentrale sprechen.
6. Notakku: Der Notakku soll auch bei einer unfallbedingten Zerstörung den E-Call aufrechterhalten.
7. Notruftaste: Mit der Notruftaste lässt sich ein E-Call auch manuell auslösen.
8. Kontrollleuchte: Die Kontrollleuchte soll die Funktionsfähigkeit des Systems anzeigen.
9. Datenbank: Laut ADAC ist bei den Leitstellen eine Datenbank mit allen Rettungskarten sämtlicher Fahrzeuge nötig, damit über die Fahrgestellnummer des Unfallfahrzeugs die modellspezifische Rettungskarte an die Retter übermittelt werden kann.
10. Pannenruf: Idealerweise ist das E-Call-System zusätzlich mit einer Taste für den Pannenruf ausgestattet, um bei rein technischen Defekten die 112-Notrufzentralen nicht zu belasten. sh