Der Mieter muss die vereinbarte Miete einschließlich der Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen im Voraus zahlen. Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) hin. Die Miete muss jeweils zu Beginn des Monats gezahlt werden, spätestens am dritten Werktag des Monats. Für die Rechtzeitigkeit der Mietzah
Dieser Artikel (ID: 536716) ist am 03.04.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 34), Wasserburger Zeitung (Seite 34), Mangfall-Bote (Seite 34), Chiemgau-Zeitung (Seite 34), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 34), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 34), Neumarkter Anzeiger (Seite 34).