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Spätere Änderung am Testament
Unabdingbare Gültigkeitsvoraussetzung eines privatschriftlichen Testaments ist die eigenhändig geschriebene Erklärung des Letzten Willens des Erblassers. Der gesamte Inhalt muss vom Erblasser beziehungsweise bei einem gemeinschaftlichen Testament von einem der beiden Ehegatten persönlich in der eige