Leser Fragen – Experten AntworTEn
Hotelkosten und Co. trägt der Vermieter
Werden in der Wohnung Erhaltungsmaßnahmen oder Modernisierungsmaßnahmen vom Vermieter durchgeführt, so sind für den Ersatz von Aufwendungen des Mieters § 555 a Abs. 3 und § 555 d Abs. 6 BGB anzuwenden. Aufwendungen, die der Mieter infolge einer Erhaltungsmaßnahme und auch einer Modernisierungsmaßnah