Parken Autofahrer im Halteverbot, müssen sie bei einem Unfall in der Nacht mit einer Teilschuld rechnen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG Frankfurt, Az. 16 U 212/17). Demnach haftet der Halter eines Autos im Parkverbot mit, wenn ein anderer Fahrer mit seinem Wagen im Dunkeln dagegen stößt. Im konkreten Fall parkte ein Fahrer seinen Wagen im Halteverbot hinter einer Verkehrsinsel, die die Straße verengte. Ein anderer Fahrer stieß in der Nacht mit seinem Fahrzeug ungebremst gegen den Wagen, wodurch noch zwei weitere Autos beschädigt wurden. Der Halter des abgestellten Fahrzeugs verlangte Schadenersatz und klagte.
Das OLG urteilte, dass der Beklagte 75 Prozent des entstandenen Schadens bezahlen muss. Er habe ohne Zweifel das Fahrzeug des Klägers beschädigt, und der Unfall sei nicht unvermeidbar gewesen. Zwar erhalte bei Tageslicht der Halter eines im Halteverbot angefahrenen Autos in der Regel vollen Schadenersatz. Im konkreten Fall stehe dem Kläger jedoch nur ein anteiliger Schadenersatz zu. Denn sein Auto sei in der Dunkelheit schlecht zu sehen gewesen.