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Vorteile des Behindertentestaments
Im Sozialhilferecht gilt der „Nachranggrundsatz“, wonach Leistungen nur an denjenigen gezahlt werden, der seinen Bedarf nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten kann. Da auch Erbschaften und Pflichtteilsansprüche zum „Vermögen“ Ihres Sohnes gehören, kann der Bezirk (=Sozialhilfeträger) da