Leser Fragen – Experten AntworTEn
Kündigung gar nicht nötig
Josef B.: „Mein Bruder und ich haben jeweils eine Doppelhaushälfte geerbt. Eine Doppelgarage, die auf meinem Grundstück steht, wurde zur Hälfte meinem Bruder persönlich und nur zur eigenen Nutzung überlassen. Wir haben unsere Haushälfte mittlerweile unserer Tochter überschrieben. Meine Frau und ich