Josef B.: „Mein Bruder und ich haben jeweils eine Doppelhaushälfte geerbt. Eine Doppelgarage, die auf meinem Grundstück steht, wurde zur Hälfte meinem Bruder persönlich und nur zur eigenen Nutzung überlassen. Wir haben unsere Haushälfte mittlerweile unserer Tochter überschrieben. Meine Frau und ich selbst haben darauf Wohnrecht und Nießbrauch lebenslang. Mein Bruder hat seine Doppelhaushälfte mit der oben genannten Hälfte der Garage vor vier Jahren vermietet. Jetzt ist mein Bruder verstorben und unsere Tochter braucht die Garagenhälfte. Wer muss die Vermietung der Garage kündigen?“
Wenn Sie und Ihre Ehefrau der Vermietung der Garage nicht zugestimmt haben, dann müssen Sie nicht einmal kündigen, sondern können den Mieter zur Räumung auffordern.