Bei Fahrerflucht erhalten nur Vollkaskoversicherte eine Entschädigung. Haben Sie keinen Rabattschutz mitversichert, erfolgt eine Rückstufung beim Schadensfreiheitsrabatt. Letztlich bedeutet es für Sie, dass die Versicherungsbeiträge teurer werden.
Eine mögliche Zusatzoption in der Vollkaskoversicherung ist das Ersatzfahrzeug. Zu welchen Bedingungen ein Ersatzfahrzeug im Versicherungsvertrag vereinbart wird, kann ganz unterschiedlich sein. Sie finden diese Bedingungen im Kleingedruckten – also den Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Ihres Vertrages.
In der Regel lohnt es sich, bei einer Vollkaskoversicherung, Schäden bis etwa 1300 Euro selber zu zahlen. Auf Ihre Nachfrage, muss Ihr Versicherer ausrechnen, womit sie finanziell besser stehen. Sie können aber auch mit Hilfe des kostenlosen Rechentools der Stiftung Warentest die Berechnung selbst vornehmen. Selbst wenn der Schaden bereits abgewickelt ist, haben Sie in der Regel noch mindestens sechs Monate Zeit, den Schaden selber zu regulieren. Dazu müssten Sie der Versicherung die Schadenssumme überweisen.