Eine rein subjektive Schätzung der Geschwindigkeit eines Autos durch einen Polizisten reicht nicht für eine Geldbuße aus. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Dortmund, auf das der Automobilclub ADAC hinweist (Aktenzeichen: 729 OWi-261 Js 2511/17-379/17).
In dem verhandelten Fall ging es um eine T
Dieser Artikel (ID: 563043) ist am 16.04.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).