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Versicherung von der Geldanlage trennen

von Redaktion

Sie haben ein Versicherungsprodukt mit einer Geldanlage kombiniert. Empfehlenswert ist, die Risikoabsicherung von der Geldanlage zu trennen. Wenn ein Risiko abzusichern ist, ist eine Versicherung sinnvoll. Für eine Geldanlage sollte ein reines Anlageprodukt gewählt werden. Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung ist die Renditechance höher als bei einer klassischen Lebensversicherung, gleichzeitig ist aber auch das Risiko höher. Hier trägt der Verbraucher alleine das Risiko schwankender Aktienkurse. Hinzu kommt, dass bei dieser Versicherungsart in der Regel keine Garantien auf die Sparbeiträge vereinbart werden. Die anfallenden Kosten für den Abschluss, die Verwaltung und die Fondskosten müssen über die Rendite des Produkts zunächst verdient werden. Durch diese Kosten können auch Steuervorteile aufgezehrt werden.

Aufgrund Ihrer Angabe über Ihre eingezahlten Beiträge und das Vertragsguthaben ist anzunehmen, dass Ihr Interesse der Geldanlage galt und nicht der Risikolebensversicherung. Ein Teil Ihrer Einlage ist aber in die Risikolebensversicherung geflossen und stand damit nicht für die Geldanlage zur Verfügung. Wie viel Anteil Ihrer Einlage nun tatsächlich in die Versicherung und wie viel in die Geldanlage geflossen ist, ist oft nicht nachvollziehbar. Die Beibehaltung des Produktes aufgrund des Versicherungsschutzes für die Kinder hat sicher keine Berechtigung. Hat die Police aber eine Zusatzoption wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eins Ihrer Kinder leidet beispielsweise mittlerweile an Diabetes, Epilepsie oder auch an einer weit weniger bedeutsamen Allergie, tritt die Rendite dieses Vertrages fast vollständig in den Hintergrund. Bei Vorerkrankungen ist es nahezu unmöglich, zu guten Konditionen einen geeigneten notwendigen Berufsunfähigkeitsschutz zu bekommen. Oft lehnt die Versicherung einen Antrag komplett ab. Unter der genannten Annahme wäre eine Beibehaltung der Versicherung unter dem Aspekt, überhaupt einen Berufsunfähigkeitsschutz zu haben, empfehlenswert.

Steht ausschließlich der Renditegesichtspunkt im Vordergrund, schließt die Stilllegung weitere Verwaltungskosten nicht aus. Das kann zu einer Verringerung des Fondsvermögens führen. Soll der Vertrag hingegen gekündigt werden, entspricht der Rückkaufwert Ihres Vertrages mindestens der Hälfte des Fondsguthabens, wobei auch hier noch Verwaltungskosten zu erwarten sind.

Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass Sie die Fonds wechseln. Falls Ihr Anbieter etwa kostengünstige ETFs anbietet, bestünde bei einem Wechsel die Chance auf eine bessere Rendite als bei gemanagten oder hauseigenen Fonds. Falls Sie ein anderes Anlageprodukt wählen, achten Sie neben der Rendite auf die Kosten. Oft übersteigen die Kosten eines Produktes den Ertrag.

Ohne Einsichtnahme in den Vertrag und Kenntnisse über Ihre persönliche Situation kann daher keine Empfehlung abgegeben werden. Die vorangegangene Beschreibung der Möglichkeiten ersetzt kein neutrales und unabhängiges Beratungsgespräch.

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