Leser Fragen – Experten AntworTEn

Gilt Erbverzicht aus DDR-Zeiten?

Nach dem ZGB der DDR gab es keine Erbverzichtsverträge. Allerdings galt das ZGB nur in der Zeit vom 1. Januar 1976 bis zum 2. Oktober 1990. Vor dem 1. Januar 1976 galt in der DDR das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) wie auch hier. Nach dem BGB gibt es die Möglichkeit von Erbverzichtsverträgen. Sie gelte

Freitag, 12. September 2025

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